Patientenverfügung

Wenn Sie sich schon immer einmal grundsätzliche Gedanken zur Selbstbestimmung am Lebensende („Patientenverfügung“) machen wollten, bietet die IGSL Vorsorgemappe umfassende Informationen und Vorlagen.

Sie gilt als eine der besten und durchdachtesten schriftlichen Vorausverfügungen für den Fall, dass krankheitsbedingt der eigene Wille nicht mehr kundgetan werden kann.
Sie beantwortet Fragen wie:

  • Wozu brauche ich überhaupt einen Betreuer oder Bevollmächtigten?
  • Für welche Lebensbereiche brauche ich einen Vertreter mit Entscheidungsbefugnis?
  • Was ist besser für mich, der Betreuer oder der Bevollmächtigte?
  • Warum ist die Vollmacht empfehlenswert für den Gesundheitsbereich?
  • Welche Wege sind für meine Stellvertretung möglich?
  • Gilt die ärztliche Schweigepflicht gegenüber meinen Vertretern?
  • Sollte ich einen Vertreter auch dann ernennen,  wenn ich mich nicht in einer Patientenverfügung festlegen will oder kann?
  • Was passiert, wenn mein Vertreter seine Aufgabe nicht wahrnehmen kann oder will?

Die Begleitbroschüre „Hinweise und Empfehlungen zur umfassenden Vorsorgemappe“, die beiliegt liefert hierzu Antworten. Daneben finden Sie untenstehende Vordrucke. Klicken Sie einfach auf die jeweiligen Schlagworte um mehr Details zu erfahren.

Die Schutzgebühr für die Umfassende Vorsorgemappe beträgt 10,00 €, inkl. MwSt.
Gerne senden wir Ihnen die Mappe zuzüglich Porto und Versandkosten zu.

    • Meine Patientenverfügung – damit legen Sie fest, wie Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung am Lebensende aussehen, wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.
    • Die Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten  – damit ernennen Sie einen oder auch zwei Bevollmächtigte, die von Ihnen damit den Auftrag bekommen, diese Entscheidung für Sie und in Ihrem Sinne zur Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung zu treffen.
    • Die Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art – in Ergänzung der blauen Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten bevollmächtigen Sie damit eine Person Ihrer Wahl, alle vermögens- und zivilrechtlichen Angelegenheiten für Sie zu regeln.
    • Die Betreuungsverfügung – hier bestimmen Sie, welcher Mensch Ihres Vertrauens vom Vormundschaftsgericht als Ihr Betreuer zu bestellen ist, falls die Betreuung einmal für Sie notwendig werden sollte. Die Betreuung ist die Alternative zur Vollmacht.
    • Die Behandlungsvereinbarung – bei einer unaufhaltsam fortschreitenden Erkrankung können Sie mit Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer und dem Arzt festlegen, was im Falle der nächsten Krankheitsstufe gemacht werden soll, falls Sie dann nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.
    • Gedanken zu meinem Sterben – mit diesem Vordruck können Sie festlegen, wie Sie sich Ihre letzte Lebensphase vorstellen und wie es unmittelbar nach Ihrem Tod weitergehen soll.

Patientenverfügung
Erklärt

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